Werden beim Unterhalt
Umgangskosten
berücksichtigt?
Kosten für den Umgang
Normalerweise wird das Kindergeld zur
Hälfte beim Unterhalt berücksichtigt. Das ist
also schon in der Düsseldorfer Tabelle der
Fall. Dort wird berücksichtigt, dass die
Kindesmutter das Kindergeld erhält.
Der Kindesvater muss also weniger zahlen.
Wird das nicht berücksichtigt und dem
Unterhaltspflichtigen nicht angerechnet,
könnte er Umgangskosten geltend machen.
Das könnte sein, in dem er weniger Unterhalt
zahlt.
Die Kosten des Umgangsrechts:
Die Kosten des Umgangsrechts trägt der
Umgangsberechtigte.
Der andere Elternteil braucht sich nicht zu
beteiligen.
Die durch den Umgang entstehenden Kosten
(Fahrtkosten, Kosten der Verpflegung)
können bei der Berechnung des Unterhalts
grundsätzlich nicht vom Einkommen
abgezogen werden.
Ausnahme: überdurchschnittlich hohe
Fahrtkosten, die dadurch entstehen, dass
das Kind weit weggezogen ist. Das gilt erst
recht dann, wenn die Mutter mit dem Kind
weggezogen ist und der Vater damit nicht
einverstanden war.
Dann können aber nur die Mehrkosten
abgesetzt werden, die Kosten der Fahrkarte
bzw. die Benzinkosten.
Der Kindesunterhalt kann auch nicht für die
Zeiten gekürzt werden, an denen sich das
Kind beim Umgangsberechtigten aufhält.
Denn die meisten Kosten laufen weiter, egal
ob das Kind zu Hause ist oder beim Vater
(z.B. anteilige Miete, Nebenkosten, auf den
Monat umgelegte Kosten für Kleidung,
Schulbedarf etc..).
Und die Kosten, die durch das Kind während
des Aufenthalts beim Umgangsberechtigten
Elternteil entstehen, sind bereits in den
Sätzen der Düsseldorfer Tabelle
eingerechnet.
Allerdings besteht die Möglichkeit, die
Umgangskosten bei der Ermittlung des
Ehegattenunterhalts zu verrechnen. Sind die
Kosten des Umgangs höher als der
Kindergeldanteil (Hälfte des Kindergeldes),
der dem Unterhaltsverpflichteten zusteht,
dann kann man die Umgangskosten vom
eigenen Einkommen abziehen, bevor der
Ehegattenunterhalt berechnet wird.
Urteile zum Unterhalt:
Die Kosten des Umgangs eines
barunterhaltspflichtigen Elternteils können
dann zu einer Erhöhung oder einer
Minderung des Selbstbehalts des
unterhaltsrelevanten Einkommens führen,
wenn dem Unterhaltspflichtigen das anteilige
Kindergeld nicht zugute kommt und er die
Kosten zahlen kann, weil ihm über dem
Selbstbehalt nichts dafür übrig bleibt.
Umgangskosten für das Kind sind
nur in Ausnahmefällen abzugsfähig.
Es kann aber zulässig sein, einen Teil der
Umgangskosten monatlich vom Einkommen
eines Kindesvaters abzuziehen. (Bspw. bei
überdurchschnittlich, hohen
Umgangskosten, die wegen besonderer
Umstände auch nicht zu reduzieren sind
oder wenn die hohen Umgangskosten dazu
führen würden, dass ein Umgang nicht mehr
möglich ist.)
Kann der Unterhalt gekürzt werden,
wegen ständig hoher Umgangskosten
z. b. durch Fahrtkosten
Nur dann, wenn sich das Kind wesentlich
häufiger beim anderen Elternteil aufhält, als
es bei einem “normalen” Umgangsrecht
üblich ist.
Möglich ist das auch, wenn der
Unterhaltspflichtige ungewöhnlich hohe
Umgangskosten hat. Und die Gefahr
besteht, dass der betreffende Elternteil bei
voller Unterhaltspflicht sein Umgangsrecht
nicht mehr geltend machen kann, weil ihm
das Geld dafür fehlt.
Dann könnten die Kosten vom
Nettoeinkommen abgezogen werden bzw.
kann der Selbstbehalt erhöht werden.
Allerdings müssen die außergewöhnlich
hohen Umgangskosten auch tatsächlich
entstanden sowie erforderlich sein und der
Umgang mit dem Kind muss auch
regelmäßig stattfinden.
Sind Umgangskosten steuerlich
absetzbar?
Aufwendungen eines Elternteils für Besuche
bei dem anderen Elternteil lebenden Kinder
sind als außergewöhnliche Belastungen
absetzbar. (Bei arbeitstätigen Vätern
(Müttern) bedeutet das, steuerliche
Absetzungen und bei Bürgergeld/
Empfängern kann eventuell ein Zuschuss
vom Jobcenter erfolgen,
Wenn hohe Fahrtkosten nachgewiesen
werden, kann das pfändbare Einkommen
auch reduziert werden bzw. der Selbstbehalt
erhöht werden.
Bürgergeld- und Sozialgeldempfänger
können einen Zuschuss für Fahrt und
Aufenthalt beantragen.
Das kann auch der Fall sein, wenn ein Vater
alle 14 Tage sein Umgangsrecht ausübt und
fährt dazu mehrere 100 km. Gerade, wenn
die Mutter nach der Trennung mit dem Kind
verzogen ist.
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