Von dem Konto des einen werden
Entgeldpunkte auf das Konto des anderen
übertragen. Notfalls wird auch ein Konto für
den anderen Ehegatten überhaupt erst
angelegt. Das erfolgt automatisch.
Das Ausgleichsverfahren wird bereits mit der
Scheidung abgeschlossen. Es kann sich also
auch auswirken, wenn einer der Partner in
Rente ist der andere schon wieder
verheiratet ist.
Berechnung für den
Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich wird bei der
Scheidung automatisch mitgeregelt, ohne
dass erst ein Antrag gestellt werden muss.
Im Scheidungsverfahren wird auch ermittelt,
wie viel Rentenpunkte von den Ehepartnern
in der Ehe erwirtschaftet wurden.
Das Familiengericht holt sich die
Informationen bei der
Rentenversicherungsanstalt.
Die Ehepartner erhalten Fragebögen, die
ausgefüllt und an das Gericht geschickt
werden müssen. Das Gericht leitet diese
dann weiter an die LVA oder BfA, die dann
Auskunft über die Höhe der Rentenpunkte
erteilen.
Wenn die Fragebögen nicht umgehend an
das Gericht zurückgesendet werden oder
Rückfragen der BfA, LVA nicht schnell
beantwortet werden, verzögert sich das
Verfahren und somit auch die Scheidung.
Denn ohne Durchführung des
Versorgungsausgleiches wird man nicht
geschieden. (Es werden auch
Ordnungsgelder angedroht, wenn die
Fragebögen nicht rechtzeitig übermittelt
werden.)
Bei außergewöhnlich kurzer Ehezeit kann
das Familiengericht auf Antrag einer Partei
die Durchführung des ansonsten
vorgeschriebenen Versorgungsausgleichs
(Ausgleich der während der Ehezeit
erworbenen Rentenanwartschaften)
ausschließen.)
Versorgungausgleich nach der
Scheidung, Berechnung
Die Rentenansprüche, die während der Ehe
erwirtschafteten wurden, werden
gleichermaßen auf beide Ehepartner verteilt.
Jede Art von Altersanwartschaft wird
berücksichtigt.
Wer weniger Rentenansprüche erworben hat,
der bekommt aus dem Rententopf des
anderen Ansprüche übertragen. Es gilt die
Zeit von der Hochzeit bis zum
Scheidungsantrag.
Wenn ein Ehepartner nicht geabeitet
hat?
Hat ein Ehepartner während der Ehe nicht
gearbeitet, wird ihm die Hälfte der
Rentenansprüche des anderen Partners
übertragen.
Die Rente aus diesem gemeinsamen
Rententopf bekommt man aber erst, wenn
man selbst in Altersrente geht. Haben beide
Partner gearbeitet, so erhält derjenige, der
weniger erwirtschaftet hat, die Hälfte der
Differenz übertragen.
Beispielrechnung: Ein Partner würde 1000
Euro Rente erhalten und der andere 2000
Euro. Die Differenz beträgt 1000 Euro.
Deswegen erhält einer die Hälfte dazu und
dem anderen wird die Hälfte abgezogen.
Jeder erhält dann 1500 Euro Rente.
Wann wird kein Versorgungsausgleich
durchgeführt?
- z. B. wenn der Ehepartner über die
Vaterschaft getäuscht wurde und in
Unwissenheit für den Unterhalt eines Kindes
gesorgt hat
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Berechnungstabelle
Versorgungsausgleich Formular