Die Entscheidung richtet sich nach folgenden Fragen: Wird eine alleinige elterliche Sorge dem Wohl des Kindes gerecht? Ist das alleinige Sorgerecht des Antragsstellers die bessere Lösung? Wie eignet sich der Elternteil zur Erziehungsaufgabe? Besteht Einheitlichkeit und Stabilität der Erziehungsverhältnisse? Was will das Kind? Wie ist die Bindung zu den Eltern? Wie ist die Bindung zu den Geschwistern, welche sonstigen Bezugspersonen gibt es und wie ist das lokale Umfeld? Maßgebend für die Entscheidung ist auch, ob das Kind durch die Übertragung des alleinigen Sorgerechts aus seinem sozialen Umfeld herausgerissen wird.

Sorgerecht: Einstweilige Entziehung von Teilen der elterlichen Sorge

wegen Schulschwänzens.

Ist ein geregelter Schulbesuch durch andere Maßnahmen nicht zu erreichen, kann den Eltern die Personensorge für ihre Kinder teilweise entzogen werden. Beantragt ein Elternteil die Übertragung des alleinigen Sorgerechts für das gemeinsame Kind, muss er hierfür stichhaltige Gründe vorbringen. Allein der Hinweis im Sorgerechtsverfahren, die Eltern können nicht miteinander reden und Absprachen seien nur mit Hilfe von Anwälten möglich, reicht nicht aus. Das Kindschaftsrechts geht von dem Leitbild gemeinsamer elterlicher Sorge aus, wobei demjenigen Elternteil, bei dem sich das Kind einvernehmlich aufhält, die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens zusteht.

Das alleinige Sorgerecht beantragen

Will ein Elternteil die „Angelegenheiten“ des Kindes allein regeln, ohne dass der andere Elternteil ein Mitspracherecht hat, muss darüber das Familiengericht entscheiden. (will ein Elternteil also das alleinige Sorgerecht)

Das Kind kann mitentscheiden

Das Familiengericht muss auch berücksichtigen, dass ein Kind, ab dem 14. Lebensjahr, dem Antrag eines Elternteils auf alleiniges Sorgerecht widersprechen kann. Es hat also ein Mitspracherecht. Wird dem Antrag des einen Elternteils auf alleiniges Sorgerecht durch den anderen Elternteil zugestimmt, ist das Gericht an die gemeinsame Entscheidung der Eltern gebunden. Es hat dem Antrag stattzugeben. Allerdings nicht mehr dann, wenn das Kind dem Antrag widerspricht.

Wenn die Eltern sich nicht einigen können

Können sich Eltern über das Sorgerecht nicht einigen, muss das Gericht entscheiden.
Bloße Meinungsverschiedenheiten der Eltern über Unterhaltsansprüche des Kindes und ein in diesem Zusammenhang geführter Rechtsstreit reichen nicht zur Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil aus. Ist ein Elternteil bereits Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts, ist zu berücksichtigen, dass er die Angelegenheiten des täglichen Lebens für das Kind bereites allein entscheiden kann.
das alleinige Sorgerecht beantragen Antrag Sorgerecht
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Sorgerecht: Einstweilige Entziehung von Teilen

der elterlichen Sorge wegen Schulschwänzens.

Ist ein geregelter Schulbesuch durch andere Maßnahmen nicht zu erreichen, kann den Eltern die Personensorge für ihre Kinder teilweise entzogen werden. Beantragt ein Elternteil die Übertragung des alleinigen Sorgerechts für das gemeinsame Kind, muss er hierfür stichhaltige Gründe vorbringen. Allein der Hinweis im Sorgerechtsverfahren, die Eltern können nicht miteinander reden und Absprachen seien nur mit Hilfe von Anwälten möglich, reicht nicht aus. Das Kindschaftsrechts geht von dem Leitbild gemeinsamer elterlicher Sorge aus, wobei demjenigen Elternteil, bei dem sich das Kind einvernehmlich aufhält, die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens zusteht.

Das alleinige Sorgerecht beantragen

Will ein Elternteil die „Angelegenheiten“ des Kindes allein regeln, ohne dass der andere Elternteil ein Mitspracherecht hat, muss darüber das Familiengericht entscheiden. (will ein Elternteil also das alleinige Sorgerecht)

Das Kind kann mitentscheiden

Das Familiengericht muss auch berücksichtigen, dass ein Kind, ab dem 14. Lebensjahr, dem Antrag eines Elternteils auf alleiniges Sorgerecht widersprechen kann. Es hat also ein Mitspracherecht. Wird dem Antrag des einen Elternteils auf alleiniges Sorgerecht durch den anderen Elternteil zugestimmt, ist das Gericht an die gemeinsame Entscheidung der Eltern gebunden. Es hat dem Antrag stattzugeben. Allerdings nicht mehr dann, wenn das Kind dem Antrag widerspricht.

Wenn die Eltern sich nicht einigen

können

Können sich Eltern über das Sorgerecht nicht einigen, muss das Gericht entscheiden.
Bloße Meinungsverschiedenheiten der Eltern über Unterhaltsansprüche des Kindes und ein in diesem Zusammenhang geführter Rechtsstreit reichen nicht zur Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil aus. Ist ein Elternteil bereits Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts, ist zu berücksichtigen, dass er die Angelegenheiten des täglichen Lebens für das Kind bereites allein entscheiden kann.
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