Unterhalt und Freibeträge
Unterhalt Freibeträge
Sowohl der Unterhaltsberechtigte als auch der Unterhaltspflichtige Ehegatte kann einen Freibetrag von bis zu
vier Prozent seines Gesamtbruttoeinkommens des Vorjahres für eine zusätzliche Altersvorsorge einsetzen. Der
BGH hat Lebensversicherungen und Tilgungsleistungen bei einer Immobilie anerkannt.
Jeder Betroffene kann sich die Art der Altersversorgung aussuchen. Da die gesetzliche Altersvorsorge in Höhe
von ca.20 Prozent des Bruttoeinkommens beträgt, sind insgesamt ca. 25 Prozent abzugsfähig. Das gilt aber nur
beim Elternunterhalt. Die Unterhaltsbelastung durch Kinder wird durch das Kindergeld und die Kinderfreibeträge
ausgeglichen.
Der BGH hat entschieden, dass dem Kind beim Elternunterhalt ein angemessenes Schonvermögen für die
eigene Altersvorsorge bleiben muss. Nach Abzug der Unterhaltsleistung soll dem Unterhaltspflichtigen genug für
seinen eigenen Lebensbedarf einschließlich einer angemessenen Altersvorsorge verbleiben. Bevor der Unterhalt
berechnet wird, können noch Freibeträge abgezogen werden.
Unterhalt und Freibeträge
Abschreibungen Arbeitskleidung:
Arbeitsmittel Berufsunfähigkeitsversicherung: Beiträge zu Berufsverbänden Besuchsrechts-Kosten:
Gewerkschaftsbeitrag
Bei der Unterhaltsberechnung können vom Nettoeinkommen folgende Freibeträge berücksichtigt werden: “Wer
für den Unfalltod eines anderen Menschen verantwortlich ist, haftet auch für einen zukünftigen
Unterhaltsanspruch der Hinterbliebenen. Feststellungen zu einer möglichen Unterhaltsberechnung können aber
erst getroffen werden, wenn die Unterhaltsbedürftigkeit der Hinterbliebenen tatsächlich eingetreten ist.
Oberlandesgericht Oldenburg.”
“Eltern haben bei Nichtzahlung von Trennungsunterhalt an ein verheiratetes Kind Anspruch auf Kindergeld.
Eltern, deren verheiratetes Kind noch in der Ausbildung ist und von seinem Ehegatten getrennt lebt, haben
Anspruch auf Kindergeld, wenn der Ehegatte des Kindes keinen Trennungsunterhalt zahlt. Hessische
Finanzgericht”
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Inhalt Ratgeber Unterhalt:
> Neuregelungen 2012
> 106 Seiten Informationen
> Gesetze, Urteile
> Rechner Ehegattenunterhalt
> Rechner Kindesunterhalt
> Rechner Elternunterhalt
> Anwalts- und Gerichtskostenrechner
> Beratungs-und
Prozesskostenhilferechner
> 40 Formulare, Musterschreiben
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