Unterhalt und Nichtzahlung
Wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird:
Man kann den Unterhaltspflichtigen auffordern, beim Jugendamt eine Urkunde erstellen zu lassen. Das ist
kostenlos. Eine Urkunde kann nur für Kindesunterhalt für Kinder bis 21 Jahre erstellt werden.
Wenn der Unterhaltspflichtige nicht freiwillig zum Jugendamt geht, bleibt nur der Weg zum Gericht. Der Ehepartner
kann schriftlich zur Erstellung einer Jugendamtsurkunde aufgefordert werden und ihm kann eine bestimmte Frist
gesetzt werden. Dann kann auch ein Anwalt beauftragt werden, ohne dass Kosten anfallen.
Ein Unterhaltsanspruch entsteht nur dann, wenn der Unterhaltspflichtige dazu aufgefordert wurde, Auskunft über sein
Einkommen zu geben und Unterhalt zu zahlen. Unterhalt wird ab dem 1. des Monats geschuldet, in dem die Auskunft
über das Einkommen erfolgte. Wenn der zur Unterhaltszahlung verpflichtete Ehegatte erst zwei Monate später mit der
Unterhaltszahlung beginnt, muss er für die seit der Aufforderung vergangenen Monate Unterhalt nachzahlen.
Falls der unterhaltspflichtige Ehegatte auf Zahlung von Unterhalt verklagt wurde, muss er ab Zustellung des
Klageantrages rückwirkend Unterhalt zahlen, wenn er zur Unterhaltszahlung verurteilt wird. Sowie ein vollstreckbarer
Titel vorliegt, kann der Unterhalt, wenn er nicht freiwillig gezahlt wird, durch eine Pfändung (Arbeitslohn, Bankkonto)
beigetrieben werden.
Neben einem Hauptsacheverfahren besteht außerdem die Möglichkeit der Beantragung einer einstweiligen
Anordnung. Die einstweilige Anordnung hat den Zweck, möglichst schnell eine vorläufige Unterhaltszahlung zu
titulieren. Wenn unregelmäßig Unterhalt gezahlt wird Was kann man tun, wenn kein Unterhalt oder nur unregelmäßig
gezahlt wird? Unterhalt kann grundsätzlich nur für die Zukunft gefordert werden. Man kann den Unterhaltspflichtigen
auffordern, bei dem zuständigen Jugendamt eine Urkunde errichten zu lassen.
Das ist kostenlos!
Eine Urkunde kann nur für Kindesunterhalt für Kinder bis 21 Jahre errichtet werden. Wenn der Ehepartner nicht
freiwillig zum Jugendamt geht, bleibt nur der Weg zum Gericht. Man muss die Gerichts- und Anwaltskosten nicht
selbst tragen, wenn sich der Ehepartner in Verzug befindet. Deswegen sollte der Ehepartner schriftlich aufgefordert
werden, eine Unterhaltsurkunde erstellen zu lassen.
Die Inkassohilfe treibt beim Unterhaltsverpflichteten anstelle des Unterhaltsberechtigten die Unterhaltsbeiträge ein
und überweist sie im Anschluss an den Unterhaltsberechtigten. Die Inkassohilfe ist unentgeltlich.
Anspruch auf Inkassohilfe hat das unterhaltsberechtigte Kind der unterhaltsberechtigte Ehegatte Die Voraussetzung
der Inkassohilfe ist das Vorliegen eines gültigen Rechtstitels (z.B. Urteil, Entscheid, von der Vormundschaftsbehörde
vom Richter genehmigte Unterhaltsverträge). Inkassohilfe ist bei der Einwohnergemeinde einzureichen.”
“Rückständiger Unterhalt muss nach einem Jahr geltend gemacht werden Rückständige Unterhaltsforderungen
müssen innerhalb einer Jahresfrist geltend gemacht werden. Ansonsten droht eine Verwirkung; das heißt der
rückständige Unterhalt kann dann nicht mehr eingeklagt oder auch vollstreckt werden. Thüringer Oberlandesgericht “
Wenn der Untehalt nicht gezahlt wird, muss der Elternteil erst einmal schriftlich aufgefordert werden, zu zahlen.
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