Aufsichtspflicht verletzt- Zahlt
die Versicherung?
Die Versicherung zahlt meistens nur dann,
wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde.
Denn, wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt
wurde, können Eltern (Lehrer, andere
Verpflichtete, usw) nicht haftbar gemacht
werden. Sie müssen keinen Schadensersatz
zahlen und deswegen muss auch die
Versicherung nicht einspringen.
Beispiel: geht ein 8 jähriges Kind mit seiner
Mutter in ein Einkaufsgeschäft und schmeißt
in Begleitung der Mutter eine teure Vase des
Ladenbesitzers herunter, dann muss die
Mutter den Schaden nicht ersetzen. Sie hat
ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt. Im Grunde
genommen müsste das Kind den Schaden
selbst ersetzen.
Der Ladeninhaber könnte sich einen
Vollstreckungstitel besorgen und diesen bei
dem Kind vollstrecken, wenn dieses
volljährig ist und eigenes Geld verdient.
Meistens zahlen die Eltern den Schaden
aber freiwillig für ihr Kind. Zu prüfen wäre
natürlich hier auch, ob die Versicherung
(Haftpflichtversicherung) zahlt. Wenn das
Kind also mitversichert ist.
Bis zu welchem Alter gilt eine
Aufsichtspflicht?
Ohne Altersbeschränkung gilt die
Aufsichtspflicht, wenn Kinder geistig oder
körperlich eingeschränkt sind.
Kinder unter 3 Jahre
Kinder unter 3 Jahren müssen ständig
beaufsichtigt werden.
Kinder über 3 Jahre
Bei Kindern über 3 Jahre gilt eine gelockerte
Beaufsichtigung. Sie müssen nicht
ununterbrochen beobachtet werden. Aber
Eltern oder andere Beaufsichtigende
müssen relativ schnell eingreifen können,
wenn eine Gefahr besteht.
Kinder ab 7 Jahre
Kinder im Alter ab 7Jahren müssen nicht
ständig überwacht und kontrolliert werden.
Sie müssen auch im Freien ohne ständige
Aufsicht spielen können und sich außer
Sichtweite der Eltern aufhalten können.
Was heißt Aufsichtspflicht?
Die Aufsichtspflicht gehört zum Sorgerecht.
- die Pflege des Kindes
- die Erziehung
- die Bestimmung des Aufenthaltes
- die Beaufsichtigung
Die Aufsichtigspflicht gilt bis
zur Volljärigkeit des Kindes.
Mit zunehmenden Alter des Kindes wird sie
aber immer mehr gelockert.
Zur Aufsichtspflicht gehört die Pflicht:
- keine Gefahren für das Kind zu schaffen
- Gefahren verhindern oder vermeiden
- KInder über Gefahren aufklären
- darauf achten, dass Kinder Verbote und
Warnungen einhalten
Haftung für Schäden bei
Verletzung der Aufsichtspflicht
Für Schäden, die während der Aufsichtszeit
entstanden sind oder Dritten zugefügt
wurden, haftet die aufsichtspflichtige
Person. Außer, die Aufsichtsperson kann
nachweisen, dass der Schaden auch
enstanden wäre, wenn das Kind
ordnungsgemäß beaufsichtigt worden wäre.
Haften Kinder für Schäden?
Ein Kind, welches das 7. Lebensjahr noch
nicht vollendet hat, ist für einen Schaden,
den es anderen zufügt, nicht verantwortlich
und deswegen nicht haftbar.
Kinder vom 7. bis zum 10.Lebensjahr sind
für fahrlässig verursachte Schäden nicht
verantwortlich, die bei einem Verkehrsunfall
mit einem Kraftfahrzeug einer Schienen-
oder Schwebebahn entstehen.
7 bis 18-Jährige sind für Schäden selbst
verantwortlich, wenn sie die notwendige
Einsicht haben und sie vorsätzlich oder
fahrlässig handeln.
Das gilt auch für 7 bis 10-Jährige im
Straßenverkehr, wenn sie den Schaden
vorsätzlich herbeigeführt haben.
Schädigt das Kind einen Dritten, muss die
Aufsichtsperson beweisen, dass sie ihre
Aufsichtspflicht nicht verletzt hat. Das gilt
auch, wenn sich das Kind verletzt.
Aufsichtspflicht verletzt? zahlt
die Versicherung bei einem
Schaden
Aufsichtspflicht verletzt
Eltern verletzen ihre Aufsichtspflicht nicht,
wenn sie ihre Kinder ab einem Alter von 7
Jahren nicht ständig im Auge haben, wenn
diese draußen vor dem Haus spielen.
Eltern haben nicht für Fehlverhalten ihrer
Kinder automatisch einzustehen, sondern
eine Haftung trifft sie nur dann, wenn ihnen
ein eigenes Verschulden vorgeworfen werden
kann, nämlich dieVerletzung ihrer
Aufsichtspflichten.
Schule
Bei öffentlichen Schulen liegt die gesetzliche
Aufsichtspflicht beim Betreuungs- und
Lehrpersonal. Dies gilt auch für öffentliche
Kindergärten.
Schüler sind immer gegen Unfallschäden
durch die Gesetzliche Unfallversicherung
(GUV) abgesichert.
Diese umfasst Personenschäden und
Sachschäden, nicht jedoch
Schmerzensgeldzahlungen. In jedem Fall
untersucht die Versicherung (GUV) den
Unfallhergang anhand der Unfallschilderung
und entscheidet, ob sie allein für den
Schaden aufkommt oder ob sie einen
Dritten, z.B. einen Lehrer persönlich haftbar
machen kann.
Eltern haften nur für Schäden ihrer
minderjährigen Kinder, wenn sie ihre
Aufsichtspflicht verletzt haben.
Haben Sie pflichtgemäß gehandelt, haften die
Kinder (je nach Alter) selbst oder niemand
kann in Haftung genommen werden, weil
gesetzlich eine Haftung der Kinder
ausgeschlossen ist.
Der Geschädigte bleibt auf den Kosten sitzen
oder kann eventuell seine Versicherung in
Anspruch nehmen.
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