Wohnt das volljährige Kind im eigenen Haushalt und ist

unverheiratet, muss jeder Elternteil 465 Euro an das Kind zahlen,

wenn diese gleich verdienen.

Ansonsten wird der Kindesunterhalt im Verhältnis des Einkommens aufgeteilt. Jeder Elternteil muss aber höchstens den Unterhalt zahlen, der nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet würde, wenn er alleine Unterhalt nach seinem Einkommen zahlen würde.

Kind kann keinen Barunterhalt verlangen, wenn es

noch zu Hause wohnt.

Wohnt das Kind noch bei der Mutter, kann der Naturalunterhalt mit dem Barunterhalt verrechnet werden. (Miete, Kost) Das volljährige Kind kann keinen Barunterhalt von der Mutter verlangen, wenn es dort zur Miete wohnt und verpflegt wird. Es kann also nicht verlangen, dass die Mutter, das Unterhaltsgeld direkt an das Kind auszahlt. Ist die Miete und Verpflegung geldmäßig weniger als der Unterhaltsbetrag, muss die Differenz an das Kind aber ausgezahlt werden. Hält sich beispielsweise ein Kind überwiegend beim Vater auf, obwohl die Mutter das Sorgerecht hat, muss die Mutter weniger Barunterhalt an das Kind zahlen, da das Kind auch weniger bei der Mutter verbraucht hat (Kost usw.) Üblicherweise lebt das Kind hauptsächlich bei einem Elternteil, während der andere Elternteil das Umgangsrecht ausübt. Kosten für die Kinder an Wochenenden Dass ein Elternteil während seines Umgangsrechtsdie Kinder versorgt und z.B.die Lebensmittel für sie kauft, ist bereits in den Unterhaltsbeträgen der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt. Also die Kosten für die Kinder, wenn sie nur am Wochenende zu Besuch sind. Oft kommt es aber vor, dass sich ein Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen aufhält, z.B. einige Wochentage bei der Mutter und einige Tage beim Vater. Dann kann der umgangsberechtigte Elternteil den Barunterhalt eventuell teilweise kürzen. Allerdings werden meistens nur Lebensmittelkosten eingespart. Andere Kosten, die auch aus dem Kindesunterhalt bezahlt werden, verringern sich durch einen längeren Aufenthalt der Kinder beim Vater nicht. Zum Beispiel die Miete.
Prinzipiell haben minderjährige Kinder keinen Anspruch , sich den Unterhalt in bar auszahlen zu lassen. Das Geld steht dem Elternteil zu, bei dem das Kind lebt. Dieser Elternteil muss das Geld aber für die Betreuung und den Lebensunterhalt des Kindes verwenden. In welcher Art und Weise der Unterhalt gezahlt werden soll, können Eltern bestimmen. Befindet sich ein volljähriges, unverheiratetes Kind noch in der Ausbildung können die Eltern bestimmen, dass das Kind bei ihnen wohnt, anstatt sich eine Mietwohnung zu nehmen. (Das ist natürlich nur möglich, wenn sich die Ausbildungsstätte in der Nähe des Wohnortes befindet) Dabei wird die Barunterhaltspflicht nicht zur Hälfte, sondern anteilig nach Zahlungsfähigkeit zwischen den Eltern verteilt.
Normalerweise muss die Mutter die Kinder mit sämtlicher benötigten Kleidung ausstatten, auch wenn sie beim Vater sind. Kauft der Vater trotzdem Kleidung für die Kinder, z.B. für die Zeit in der sie bei ihm sind, so ist das freiwillig und entlastet nicht die Mutter. Kauft der Vater aber in Vereinbarung mit der Mutter Kleidung und andere Sachen für die Kinder, so kann er diese Kosten vom Unterhalt abziehen. Barunterhalt direkt an das Kind zahlen Kann nachgewiesen werden, dass derjenige Elternteil, bei dem das Kind wohnt, den Unterhalt anderweitig für sich verwendet, ist das ein Grund, dass der Unterhalt direkt an das Kind gezahlt werden müsste. In den meisten Fällen kann das aber nicht nachgewiesen werden.
Barunterhalt, kann Kindesunterhalt an das Kind gezahlt werden?
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Haushalt und ist unverheiratet, muss jeder

Elternteil 465 Euro an das Kind zahlen, wenn

diese gleich verdienen.

Ansonsten wird der Kindesunterhalt im Verhältnis des Einkommens aufgeteilt. Jeder Elternteil muss aber höchstens den Unterhalt zahlen, der nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet würde, wenn er alleine Unterhalt nach seinem Einkommen zahlen würde.

Kind kann keinen Barunterhalt

verlangen, wenn es noch zu Hause

wohnt.

Wohnt das Kind noch bei der Mutter, kann der Naturalunterhalt mit dem Barunterhalt verrechnet werden. (Miete, Kost) Das volljährige Kind kann keinen Barunterhalt von der Mutter verlangen, wenn es dort zur Miete wohnt und verpflegt wird. Es kann also nicht verlangen, dass die Mutter, das Unterhaltsgeld direkt an das Kind auszahlt. Ist die Miete und Verpflegung geldmäßig weniger als der Unterhaltsbetrag, muss die Differenz an das Kind aber ausgezahlt werden. Hält sich beispielsweise ein Kind überwiegend beim Vater auf, obwohl die Mutter das Sorgerecht hat, muss die Mutter weniger Barunterhalt an das Kind zahlen, da das Kind auch weniger bei der Mutter verbraucht hat (Kost usw.) Üblicherweise lebt das Kind hauptsächlich bei einem Elternteil, während der andere Elternteil das Umgangsrecht ausübt. Kosten für die Kinder an Wochenenden Dass ein Elternteil während seines Umgangsrechtsdie Kinder versorgt und z.B.die Lebensmittel für sie kauft, ist bereits in den Unterhaltsbeträgen der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt. Also die Kosten für die Kinder, wenn sie nur am Wochenende zu Besuch sind. Oft kommt es aber vor, dass sich ein Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen aufhält, z.B. einige Wochentage bei der Mutter und einige Tage beim Vater. Dann kann der umgangsberechtigte Elternteil den Barunterhalt eventuell teilweise kürzen. Allerdings werden meistens nur Lebensmittelkosten eingespart. Andere Kosten, die auch aus dem Kindesunterhalt bezahlt werden, verringern sich durch einen längeren Aufenthalt der Kinder beim Vater nicht. Zum Beispiel die Miete.
Prinzipiell haben minderjährige Kinder keinen Anspruch , sich den Unterhalt in bar auszahlen zu lassen. Das Geld steht dem Elternteil zu, bei dem das Kind lebt. Dieser Elternteil muss das Geld aber für die Betreuung und den Lebensunterhalt des Kindes verwenden. In welcher Art und Weise der Unterhalt gezahlt werden soll, können Eltern bestimmen. Befindet sich ein volljähriges, unverheiratetes Kind noch in der Ausbildung können die Eltern bestimmen, dass das Kind bei ihnen wohnt, anstatt sich eine Mietwohnung zu nehmen. (Das ist natürlich nur möglich, wenn sich die Ausbildungsstätte in der Nähe des Wohnortes befindet) Dabei wird die Barunterhaltspflicht nicht zur Hälfte, sondern anteilig nach Zahlungsfähigkeit zwischen den Eltern verteilt.
Normalerweise muss die Mutter die Kinder mit sämtlicher benötigten Kleidung ausstatten, auch wenn sie beim Vater sind. Kauft der Vater trotzdem Kleidung für die Kinder, z.B. für die Zeit in der sie bei ihm sind, so ist das freiwillig und entlastet nicht die Mutter. Kauft der Vater aber in Vereinbarung mit der Mutter Kleidung und andere Sachen für die Kinder, so kann er diese Kosten vom Unterhalt abziehen. Barunterhalt direkt an das Kind zahlen Kann nachgewiesen werden, dass derjenige Elternteil, bei dem das Kind wohnt, den Unterhalt anderweitig für sich verwendet, ist das ein Grund, dass der Unterhalt direkt an das Kind gezahlt werden müsste. In den meisten Fällen kann das aber nicht nachgewiesen werden.
Barunterhalt, kann Kindesunterhalt an das Kind gezahlt werden?
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