Anspruch Auskunft Wohlbefinden Auskunftsanspruch Nach § 1686 BGB kann jeder Elternteil vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des gemeinsamen Kindes verlangen. Das kann dann von Bedeutung sein, wenn die Eltern des Kindes getrennt leben und kein regelmäßiges Umgangsrecht haben oder der Umgang ganz ausgeschlossen ist. Wird ein  Auskunftsanspruch beim Familiengericht geltend gemacht, hat das Gericht  zu prüfen, ob ein berechtigtes Interesse des Auskunftssuchenden besteht. Es ist zu klären, ob die Auskunft dem Kindeswohl widerspricht. Das kann  der Fall sein, wenn die Auskunft nur dazu dienen soll, den Aufenthalt des Kindes herauszubekommen, um einen  persönlichen Kontakt herzustellen, der nicht dem Wohle des Kindes dienen würde.  OLG Naumburg  Az.: 8 UF 225/99 Auch die Mutter eines nicht ehelichen Kindes hat gegenüber dem Vater des gemeinsamen Kindes  einen Auskunftsanspruch über dessen Einkünfte und Vermögen. OLG Nürnberg Neben dem Anspruch auf Auskunft kann der Unterhaltsberechtigte auch die Vorlage von Belegen fordern. Es müssen nur Belege über das Einkommen  vorgelegt werden, nicht über das Vermögen. Vorzulegen sind bei Nichtselbstständigen: • monatliche Verdienstbescheinigungen • Steuerbescheid und Steuererklärung • Arbeitsvertrag   Selbstständige müssen vorlegen: • Bilanzen • Gewinn- und Verlustrechnungen • Einnahme-Überschussrechnungen • Steuerbescheid mit Anlagen • Umsatzsteuerbescheid und Umsatzsteuererklärungen • Sachkonten der Buchführung. Aber in Ausnahmefällen besteht ein Auskunftsanspruch auch über den Bestand des Vermögens. Und zwar dann, wenn auch das Vermögen für den Unterhalt eingesetzt und verwertet werden muss. Das ist der Fall, wenn die laufenden Einkünfte nicht ausreichen, um bestehende Unterhaltsansprüche zu erfüllen. Der Auskunftsanspruch kann alle 2 Jahre geltend gemacht werden.   Es besteht ein Anspruch auf Auskunft über das Einkommen des Unterhaltspflichtigen beim Unterhalt Urteile Unterhalt (Auszüge)  “Die Höhe der Unterhaltszahlungen richtet sich nicht nur allein am beruflichen Einkommen.  Auch alle anderen Einkünfte, wie z. B. solche aus Vermögen oder Vermietungen, müssen  bei deren Berechnung herangezogen werden. Oberlandesgericht Zweibrücken.” “Der Anteil für die private Nutzung eines Firmen-Pkw ist unterhaltsrechtlich als Einkommen zu berücksichtigen.” OLG Hamm - Unterhalt berechnen - Arbeitspflicht für Mütter mit Kindern Inhalt des Ratgebers anzeigen! mehr Info Es gab Neuregelungen 2012 Rechner Kindesunterhalt Rechner Ehegattenunterhalt Wie hoch der Unterhaltsanspruch wirklich ist.