Unterhalt und Arbeitssuche Pflicht zur Arbeitssuche bei Unterhaltsverpflichtung, Unterhaltszahlung Wer arbeitslos ist aber Unterhalt zahlen muss, hat sich um Arbeitssuche zu kümmern Beweislast wegen Arbeitsuche  Die Beweislast trägt der geschiedene Ehegatte, der Anspruch auf Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit erhebt. Ist ein Unterhaltsverpflichteter arbeitslos und aufgrund seines Alters für eine Vollzeitstelle nicht mehr vermittelbar, so trifft ihn trotzdem die Obliegenheit, sich um eine Nebentätigkeit zu bemühen, bei der er jedenfalls so viel hinzu verdienen kann, wie es ihm ohne Anrechnung auf die Arbeitslosenunterstützung erlaubt ist. Urteil des OLG Köln Einer bei Rechtskraft der Scheidung 43-jährigen Akademikerin, die zuvor vier Jahre getrennt gelebt hat, ist eine Erwerbstätigkeit möglich und zumutbar, auch wenn sie mit einem gut verdienenden Zahnarzt verheiratet war und wegen der Betreuung eines gemeinsamen Kindes nach ihrem Staatsexamen keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen ist. Urteil des OLG Bamberg vom 11.01.2001; Az.: 2 UF 172/00 Die Unterhaltspflicht eines getrennt lebenden Ehegatten bemisst sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen zum Zeitpunkt der Trennung. Einkommenssteigerungen, die auf einen unerwarteten beruflichen Aufstieg nach der Trennung zurückzuführen sind, sind bei der Bemessung der Unterhaltspflicht  nicht zu berücksichtigen. Eltern trifft gegenüber ihren minderjährigen Kindern eine gesteigerte Unterhaltspflicht. Sie müssen alles Zumutbare tun, um den Unterhalt ihrer Kinder sicherzustellen. Kommen sie ihrer Verpflichtung, eine zumutbare Arbeit anzunehmen, nicht nach, müssen sie sich die erzielbaren Einkünfte als fiktives Einkommen anrechnen lassen. Danach bemisst sich dann die Höhe der Unterhaltspflicht. Die Nichtaufnahme einer zumutbaren Tätigkeit ist der leichtfertigen Aufgabe einer Tätigkeit gleichzusetzen. Wer schuldhaft seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt, macht sich nach dem Gesetz strafbar (§ 170 b StGB). Eine Unterhaltspflichtverletzung begeht auch, wer seine Arbeitsstelle mutwillig aufgibt, um keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen oder seinen Arbeitsplatz zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit kündigt, ohne Vorsorge zur Sicherstellung seiner Unterhaltszahlungen für mindestens sechs Monate getroffenen zu haben. Die Sicherstellung der Unterhaltszahlungen kann durch Kreditaufnahme oder Bildung von Rücklagen geschehen. Urteil des LG Stuttgart vom 13.12.1995 38 Ns 451/95 Besteht eine Pflicht zur Arbeitssuche, muss sich der Unterhaltsberechtigte ernsthaft um eine Arbeit bemühen. Tut er das nicht, wird ein fiktives Einkommen angerechnet, das bei ernsthafter Suche theoretisch erzielbar gewesen wäre. Das gilt aber nur, wenn für die zumutbare Tätigkeit auch eine reale Chance auf Beschäftigung bestand. Wer arbeitslos ist aber Unterhalt zahlen muss, hat sich um Arbeitssuche zu kümmern.  “Unterhaltspflichtige Arbeitslose müssen nachweisen, dass sie monatlich 20 bis 30 Bewerbungenverschicken. Für die Arbeitssuche sei genauso viel Zeit zu verwenden wie für eine Vollzeitarbeit. - Unterhalt berechnen - Barunterhalt, wie muss gezahlt werden Inhalt des Ratgebers anzeigen! mehr Info Es gab Neuregelungen 2012 Rechner Kindesunterhalt Rechner Ehegattenunterhalt Wie hoch der Unterhaltsanspruch wirklich ist.