Aufstockungsunterhalt  Scheidung  Der Aufstockungsunterhalt dient dazu, den sozialen Abstieg des unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehepartners zu verhindern. Ebenso wie beim Arbeitslosenunterhalt kann auch der Aufstockungsunterhalt zeitlich begrenzt werden. Ob so eine Einschränkung vorgenommen werden muss, hängt davon ab, wie lange die Ehe gedauert hat und wie die Ehepartner die Haushaltsführung und die Erwerbstätigkeit vorgenommen haben. Reichen die Einkünfte aus einer angemessenen Tätigkeit zum vollen Unterhalt nicht aus, so kann der geschiedene Ehegatte, den Unterschiedsbetrag zwischen den erzielten Einkommen und dem angemessenen Unterhalt verlangen. Aufstockungsunterhalt muss nicht gleich bei der Scheidung verlangt werden Aufstockungsunterhalt wird unabhängig vom Zeitpunkt der Forderung geschuldet, wenn die Anspruchsvoraussetzungen zur Zeit der Scheidung vorliegen.  Ausschlaggebend ist die Aufstockungslage zum Zeitpunkt der Ehescheidung (BGH, XII ZR 211/02). Hat ein Ehegatte während der Ehe ein Kind betreut und tut das nach der Scheidung immer noch, dann verlängert sich die Ehezeit, die für die Beurteilung des Aufstockungsunterhaltes maßgeblich ist, so lange weiter, bis die Kindesbetreuung beendet ist. In einem neuen Urteil hat der BGH aber festgestellt, dass es für den Unterhaltsberechtigten zumutbar sein kann, sich nach einer Übergangszeit mit dem Einkommen zu begnügen, das er ohne die Ehe durch eigenes Einkommen hätte und dann auch erzielt. Aufstockungsunterhalt kann auch zeitlich begrenzt werden. Aufstockungsunterhalt, zeitliche Begrenzung Rechtsanwaltsdatenbank “Interessant ist, dass der die Berechnungsmethode des nachehelichen Unterhalts korrigiert hat. Wenn eine Hausfrau während  der Ehe in Teilzeit gearbeitet hat, dann wird die Hausfrauentätigkeit wie eine die ehelichen Lebensverhältnisse prägende  Berufstätigkeit angesehen. Der ergänzende Unterhalt wird aus der hälftigen Differenz zwischen dem  Einkommen der Hausfrau  und dem Einkommen des Exmannes errechnet. Im Ergebnis steht dem nach der Scheidung erwerbstätigen,  aber unterhaltsberechtigten Ex-Ehepartner  Unterhalt zu. BGH (Az. XII ZR 343/99) “ Urteil Trennungsunterhalt / Austockungsunterhalt  “Ein unterhaltspflichtiger Ehemann darf nicht ohne Weiteres in Altersteilzeit gehen Er muss seine finanzielle Leistungsfähigkeit erhalten Wer als Ehemann nach der Trennung Frau und Kindern gegenüber unterhaltspflichtig ist, darf nicht ohne Weiteres in Altersteilzeit gehen und so seine finanzielle Leistungsfähigkeit schmälern. “ Ein Ehepartner hat nach Scheidung bei ehebedingten Nachteilen duch Arbeitsplatzaufgabe Anspruch auf Unterhaltszahlungen Ein Anspruch auf Unterhalt kann auch noch nach der Scheidung wegen so genannter ehebedingter Nachteile bestehen, z.B. wenn ein Ehegatte seinen Arbeitsplatz während der Ehe aufgegeben hat. Dabei ist nicht wichtig, ob der unterhaltspflichtige Ehegatte damit einverstanden war oder nicht. Dieser Anspruch besteht  unbefristet, solange die ehebedingten Nachteile nicht ausgeglichen sind.  Bundesgerichtshof” “Bei einer Ehe, die kinderlos geblieben ist und bei deren Ende die Ehefrau erst 42 Jahre und vollschichtig erwerbstätig ist,  liegen keine ehebedingten Nachteile vor. Der nacheheliche Aufstockungsunterhalt kann deswegen zeitlich befristet werden.  Bundesgerichtshof” “Interessant ist, dass der die Berechnungsmethode des nachehelichen Unterhalts korrigiert hat. Wenn eine Hausfrau während  der Ehe in Teilzeit gearbeitet hat, dann wird die Hausfrauentätigkeit wie eine die ehelichen Lebensverhältnisse prägende  Berufstätigkeit angesehen. Der ergänzende Unterhalt wird aus der hälftigen Differenz zwischen dem  Einkommen der Hausfrau  und dem Einkommen des Exmannes errechnet. Im Ergebnis steht dem nach der Scheidung erwerbstätigen,  aber unterhaltsberechtigten Ex-Ehepartner  Unterhalt zu. BGH (Az. XII ZR 343/99) “ - Unterhalt berechnen - Verzicht auf Unterhalt (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt) Inhalt des Ratgebers anzeigen! mehr Info Es gab Neuregelungen 2012 Rechner Kindesunterhalt Rechner Ehegattenunterhalt Wie hoch der Unterhaltsanspruch wirklich ist.