Aufstockungsunterhalt Scheidung
Der Aufstockungsunterhalt dient dazu, den sozialen Abstieg des unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehepartners
zu verhindern. Ebenso wie beim Arbeitslosenunterhalt kann auch der Aufstockungsunterhalt zeitlich begrenzt
werden.
Ob so eine Einschränkung vorgenommen werden muss, hängt davon ab, wie lange die Ehe gedauert hat und wie die
Ehepartner die Haushaltsführung und die Erwerbstätigkeit vorgenommen haben. Reichen die Einkünfte aus einer
angemessenen Tätigkeit zum vollen Unterhalt nicht aus, so kann der geschiedene Ehegatte, den Unterschiedsbetrag
zwischen den erzielten Einkommen und dem angemessenen Unterhalt verlangen.
Aufstockungsunterhalt muss nicht gleich bei der Scheidung verlangt werden Aufstockungsunterhalt wird unabhängig
vom Zeitpunkt der Forderung geschuldet, wenn die Anspruchsvoraussetzungen zur Zeit der Scheidung vorliegen.
Ausschlaggebend ist die Aufstockungslage zum Zeitpunkt der Ehescheidung (BGH, XII ZR 211/02).
Hat ein Ehegatte während der Ehe ein Kind betreut und tut das nach der Scheidung immer noch, dann verlängert
sich die Ehezeit, die für die Beurteilung des Aufstockungsunterhaltes maßgeblich ist, so lange weiter, bis die
Kindesbetreuung beendet ist. In einem neuen Urteil hat der BGH aber festgestellt, dass es für den
Unterhaltsberechtigten zumutbar sein kann, sich nach einer Übergangszeit mit dem Einkommen zu begnügen, das
er ohne die Ehe durch eigenes Einkommen hätte und dann auch erzielt.
Aufstockungsunterhalt kann auch zeitlich begrenzt werden. Aufstockungsunterhalt, zeitliche Begrenzung
Rechtsanwaltsdatenbank “Interessant ist, dass der die Berechnungsmethode des nachehelichen Unterhalts korrigiert
hat. Wenn eine Hausfrau während der Ehe in Teilzeit gearbeitet hat, dann wird die Hausfrauentätigkeit wie eine die
ehelichen Lebensverhältnisse prägende Berufstätigkeit angesehen.
Der ergänzende Unterhalt wird aus der hälftigen Differenz zwischen dem Einkommen der Hausfrau und dem
Einkommen des Exmannes errechnet. Im Ergebnis steht dem nach der Scheidung erwerbstätigen, aber
unterhaltsberechtigten Ex-Ehepartner Unterhalt zu. BGH (Az. XII ZR 343/99)
“ Urteil Trennungsunterhalt / Austockungsunterhalt
“Ein unterhaltspflichtiger Ehemann darf nicht ohne Weiteres in Altersteilzeit gehen Er muss seine finanzielle
Leistungsfähigkeit erhalten Wer als Ehemann nach der Trennung Frau und Kindern gegenüber unterhaltspflichtig ist,
darf nicht ohne Weiteres in Altersteilzeit gehen und so seine finanzielle Leistungsfähigkeit schmälern. “
Ein Ehepartner hat nach Scheidung bei ehebedingten Nachteilen duch Arbeitsplatzaufgabe Anspruch auf
Unterhaltszahlungen Ein Anspruch auf Unterhalt kann auch noch nach der Scheidung wegen so genannter
ehebedingter Nachteile bestehen, z.B. wenn ein Ehegatte seinen Arbeitsplatz während der Ehe aufgegeben hat.
Dabei ist nicht wichtig, ob der unterhaltspflichtige Ehegatte damit einverstanden war oder nicht. Dieser Anspruch
besteht unbefristet, solange die ehebedingten Nachteile nicht ausgeglichen sind. Bundesgerichtshof” “Bei einer
Ehe, die kinderlos geblieben ist und bei deren Ende die Ehefrau erst 42 Jahre und vollschichtig erwerbstätig ist,
liegen keine ehebedingten Nachteile vor. Der nacheheliche Aufstockungsunterhalt kann deswegen zeitlich befristet
werden. Bundesgerichtshof”
“Interessant ist, dass der die Berechnungsmethode des nachehelichen Unterhalts korrigiert hat. Wenn eine Hausfrau
während der Ehe in Teilzeit gearbeitet hat, dann wird die Hausfrauentätigkeit wie eine die ehelichen
Lebensverhältnisse prägende Berufstätigkeit angesehen. Der ergänzende Unterhalt wird aus der hälftigen Differenz
zwischen dem Einkommen der Hausfrau und dem Einkommen des Exmannes errechnet. Im Ergebnis steht dem
nach der Scheidung erwerbstätigen, aber unterhaltsberechtigten Ex-Ehepartner Unterhalt zu. BGH (Az. XII ZR
343/99) “
- Unterhalt berechnen
- Verzicht auf Unterhalt (Kindesunterhalt,
Ehegattenunterhalt)
Inhalt des Ratgebers anzeigen!
mehr Info
Es gab Neuregelungen 2012
Rechner Kindesunterhalt
Rechner Ehegattenunterhalt
Wie hoch der Unterhaltsanspruch
wirklich ist.
Der Ratgeber kann sofort
per Email oder auf
CD per Post geliefert
werden.
Inhalt Ratgeber Unterhalt:
> Neuregelungen 2012
> 106 Seiten Informationen
> Gesetze, Urteile
> Rechner Ehegattenunterhalt
> Rechner Kindesunterhalt
> Rechner Elternunterhalt
> Anwalts- und Gerichtskostenrechner
> Beratungs-und
Prozesskostenhilferechner
> 40 Formulare, Musterschreiben
Anträge und Vorlagen zum Thema
Unterhalt