Unterhalt Pflicht zur Arbeit Wenn es um Kindesunterhalt geht, ist der Unterhaltspflichtige in der Wahl seiner Erwerbstätigkeit frei, solange er wenigstens an alle Kinder den Mindestunterhalt zahlen kann. Erst, wenn noch nicht einmal dieser gewährleistet ist,  muss er sich, um eine besser bezahlte Arbeit kümmern. Ein Unterhaltspflichtiger kann auch darauf verwiesen werden, eine weniger qualifizierte Tätigkeit anzunehmen, wenn diese besser bezahlt wird. Es kann von ihm auch Umzug in eine andere Stadt verlangt werden, was aber von den persönlichen Verhältnissen des Unterhaltspflichtigen abhängt. Es kann auch von ihm verlangt werden, eine Nebentätigkeit aufzunehmen. Erarbeitet der Unterhaltspflichtige aus einer selbständigen Tätigkeit wenig  Gewinn, so besteht nach einer Frist von 2 Jahren die Pflicht, eine Tätigkeit als Angestellter aufzunehmen. Unterhaltspflichtige müssen sich um einen Vollzeitjob kümmern. Den neuen Lebensgefährten arbeiten zu lassen und die  Hausmannsrolle übernehmen, ist unzumutbar für die Unterhaltsberechtigten. Bundesgerichtshof Az. XII ZR 308/98 Gibt ein Unterhaltspflichtiger seinen Arbeitsplatz ohne ausreichenden Grund auf, so wird er so behandelt, als hätte er weiterhin dieses Einkommen, und muss dann weiterhin nach dem alten Gehalt Unterhalt zahlen.  Wer sich arbeitslos meldet, um keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen, riskiert ein Strafverfahren wegen Entziehung von der Unterhaltspflicht. Verliert der Unterhaltsschuldner den Arbeitsplatz aufgrund eigenen Verschuldens, so sind ihm weiterhin die alten Einkünfte anzurechnen. Voraussetzung ist aber, dass ihm bewusst gewesen war, dass er durch sein Verhalten den Unterhalt gefährdet. Auch bei anderen Einkommensarten ist so eine Einkommensberechnung möglich.  Unterhalt und Pflicht zur Arbeit                                                                                                                                                                 Bei Weigerung an einer Umschulungsmaßnahme teilzunehmen kann ein Unterhaltspflichtiger zur Zahlung des Mindestunterhalts gezwungen werden. OLG Thüringen UF 342/97 Ist der Unterhaltsschuldner nicht bereit, an einer Umschulungsmaßnahme teilzunehmen, bei der die Möglichkeit nach Abschluss besteht,  zumindest den Mindestunterhalt für seine minderjährigen Kinder zahlen zu können, wird der Mindestunterhalt auch dann geschuldet, wenn dadurch der Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners aufgrund niedrigen Einkommens nicht gesichert ist. Vor der Bewilligung von Arbeitslosengeld II werden die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Arbeitslosen ermittelt. Trotzdem kann sich ein Unterhaltspflichtiger nicht allein durch den Hinweis auf den Bezug von Arbeitslosengeld II seinen Zahlungsverpflichtungen entziehen. Das folgt zum einen daraus, dass bei der Prüfung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit Vermögenswerte zu berücksichtigen sind, die bei der Bewilligung der Arbeitslosenunterstützung zumindest zum Teil unbeachtlich sind (z. B. Lebensversicherung). Zum anderen trifft einen Elternteil gegenüber seinem minderjährigen Kind eine Verpflichtung zum Einsatz seines Vermögens (z. B. Eigentumswohnung). Urteil des OLG Brandenburg vom 17.03.2005 9 UF 148/04 NJW-RR 2005, 949 Ein gegenüber seinem minderjährigen Kind unterhaltspflichtiger, arbeitsloser Elternteil muss besondere Anstrengungen unternehmen, um seine Leistungsfähigkeit herzustellen. Die Meldung beim Arbeitsamt als arbeitssuchend reicht nicht aus. Vielmehr muss der arbeitslose Unterhaltspflichtige dauernde Anstrengungen zur Erlangung einer Arbeit unternehmen, ständig auf Stellenangebote reagieren, eigene Annoncen aufgeben und bei möglichen Arbeitgebern vorsprechen. Die Bemühungen dürfen sich nicht auf den örtlichen Bereich beschränken. Dabei ist ein Zeitaufwand vergleichbar mit einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit zumutbar.  Beschluss des OLG Köln vom 06.02.1998 4 WF 294/97  Unterhalt Pflicht zur Arbeit  Ein Arbeitsloser, der einem minderjährigen Kind Unterhalt schuldet, muss alle ihm zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um durch Aufnahme einer Arbeit seine Leistungsfähigkeit wieder herzustellen. Einem ungelernten Arbeitslosen sind jedoch unterlassene Bemühungen um eine Erwerbstätigkeit im Geringverdienerbereich dann nicht vorzuwerfen, wenn ein solches Einkommen wegen der Anrechnung auf die Arbeitslosengeld nicht zu einer erheblichen Steigerung der Leistungspflicht führen kann. Ein Unterhaltspflichtiger darf seine Bewerbungen auf die heimatliche Region beschränken, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hat, in welcher anderen Gegend seine Chancen, eine Hilfsarbeiterstellung zu erlangen, besser wären. Aufgrund der geringen finanziellen Möglichkeiten ist ihm nicht zuzumuten, auch andere Regionen aufzusuchen, um dort seine Bewerbungschancen zu testen. Urteil des OLG Hamm vom 27.08.1997 5 UF 314/96 Unterhaltspflichtige müssen notfalls einen Vollzeitjob annehmen. Unterhalt und Pflicht zur Arbeit Urteile Unterhalt- Auszüge: “Kein Unterhalt bei kurzer Ehe Wenn ein Ehepaar weniger als ein Jahr in ehelicher Gemeinschaft gelebt hat, besteht kein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Das gilt auch dann, wenn die Ehedauer bis zur Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages  zwei Jahre betragen hat. Oberlandesgericht Hamm” - Unterhalt berechnen - Aufenthaltsbestimmungsrecht Übertragung Inhalt des Ratgebers anzeigen! mehr Info Es gab Neuregelungen 2012 Rechner Kindesunterhalt Rechner Ehegattenunterhalt Wie hoch der Unterhaltsanspruch wirklich ist.